Erstattung der Mehrwertsteuer aus Großbritannien - BREXIT
Großbritannien verlässt die EU - dies bedeutet, dass auch das Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer geändert wird:
Rechnungen/Quittungen ab 2020 (Anträge vor dem 31. März 2021):
Anträge können mit dem derzeitigen System elektronisch eingereicht werden, die Anträge müssen jedoch vor dem 31. März 2021 eingereicht werden.
Bitte senden Sie uns alle verbleibenden britischen Rechnungen/Quittungen aus dem Jahr 2020 so bald wie möglich im Jahr 2021.
Anträge nach dem 31. März 2021 (Rechnungen ab 2020):
Alle Anträge, die nach dem 31. März 2021 gestellt werden, müssen in Papierform mit den Originalbelegen eingereicht werden.
Wenn Sie uns nach dem 31. März 2021 Rechnungen/Quittungen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus Großbritannien senden, senden Sie die Originale bitte per Post / Kurier. Wenn Sie Ihre Rechnungen elektronisch erhalten, können Sie die Originalrechnungen per E-Mail an uns weiterleiten. Bitte senden Sie diese an vatinvoice@bhi.dk. Wir werden dann die Rechnungen ausdrucken und registrieren.
Sobald wir genau wissen, wie das Verfahren in Großbritannien nach dem 31. März 2021 aussehen wird, werden wir Sie informieren.