Erstattung der Mehrwertsteuer aus Großbritannien - BREXIT

Großbritannien verlässt die EU - dies bedeutet, dass auch das Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer geändert wird:

Rechnungen/Quittungen ab 2020 (Anträge vor dem 31. März 2021):

Anträge können mit dem derzeitigen System elektronisch eingereicht werden, die Anträge müssen jedoch vor dem 31. März 2021 eingereicht werden.

Bitte senden Sie uns alle verbleibenden britischen Rechnungen/Quittungen aus dem Jahr 2020 so bald wie möglich im Jahr 2021.

Anträge nach dem 31. März 2021 (Rechnungen ab 2020):

Alle Anträge, die nach dem 31. März 2021 gestellt werden, müssen in Papierform mit den Originalbelegen eingereicht werden.

Wenn Sie uns nach dem 31. März 2021 Rechnungen/Quittungen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus Großbritannien senden, senden Sie die Originale bitte per Post / Kurier. Wenn Sie Ihre Rechnungen elektronisch erhalten, können Sie die Originalrechnungen per E-Mail an uns weiterleiten. Bitte senden Sie diese an vatinvoice@bhi.dk. Wir werden dann die Rechnungen ausdrucken und registrieren.

Sobald wir genau wissen, wie das Verfahren in Großbritannien nach dem 31. März 2021 aussehen wird, werden wir Sie informieren.

Anfrage senden

Weitere Informationen bei bhi momsagentur erhalten.


Neuheiten


BREXIT - MwSt. aus Großbritannien
Mehr dazu

bh international momsagentur aps
Eksportvej 2
DK-6330 Padborg
Tlf.: +45 7367 0160
Fax: +45 7367 0165
MwSt. Nr.: DK11189695

MwSt.-Rückerstattung

Tlf.: +45 7367 0160
E-mail: info@bhi.dk

Mineralölsteuer

Tlf.: +45 7367 0860
E-mail: diesel@bhi.dk

Buchhaltung

Tlf.: +45 7367 0868
E-mail: account@bhi.dk

© 2023 bh International Momsagentur | Datenschutzpolitik